Home Kontakt Links Impressum
Das Auge
Glaukom
Makula-Degeneration
Katarakt
Sehschule
Winkelfehlsichtigkeit
Kontaktlinsen
Lasik
ADC
Plastische OP
Das Team

Wenn die Brille krank macht!

Winkelfehlsichtigkeit eine Erfindung des Optikers H.J. Haase

Info vom Berufsverband der Augenärzte

Schulschwierigkeiten können viele Ursachen haben. Gemeinsam ist allen, dass Kinder mit zu wenig Erfolgserlebnissen leicht die Lust am Lernen verlieren und dass sich ihre Eltern Sorgen machen. In solchen Fällen mangelt es nicht an "gu­ten Ratschlägen". Leider sind sie aber nicht immer gut. Es gibt auch solche, de­ren Befolgen verhängnisvolle Auswirkungen haben kann. So müssen beinahe 30% der Kinder, die nach der fast ausschließlich von Optikern ange­wan­d­ten MKH (Mess- und Korrektionsmethodik nach H.J.Haase) mit Prismenbrillen ver­sorgt wu­r­den, nach einigen Jahren an den Augen operiert werden. Die ge­setz­lichen Krankenversi­cher­ungen wissen das und lehnen daher die Kostenüber­nahme für Brillengläser mit Prismen­zusatz ab, sofern sie nicht vom Augenarzt verschrieben sind.

Den Versuch, Eltern zu überreden, die Brillengläser ihres Kindes zusätzlich mit Prismen zu versehen, unternehmen längst nicht alle Augenoptiker. Es ist nur ein relativ kleiner Kreis, der zum Beispiel auch eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) mit Prismengläsern "hei­len" will. Diese Optiker vertreten den längst durch Wissenschaftler widerlegten Standpunkt, Legasthenie müsse durch eine Fehlfunktion der Augen bzw. durch einen "Fehler" in der Zu­sammenarbeit beider Augen hervorgerufen sein. Diese Fehlfunktion bezeichnen sie als "Win­kelfehlsichtigkeit", und das ist ein Begriff, den es in der wissenschaftlich fun­dierten medizini­schen Optik nicht gibt. Ein Optiker hat ihn erfunden und damit ein Gesetz umgangen, das Optikern lediglich erlaubt, Fehlsichtigkeiten auszu­messen und zu korrigieren, also Kurzsich­tigkeit (Myopie), Übersichtigkeit (Hy­peropie), Stabsichtigkeit (Astigmatismus) und Alters­weitsichtigkeit (Presbyo­pie). Alle anderen Abweichungen bedürfen der augenärztlichen Diag­nose und Behandlung. Dazu gehört u.a. Schielen und auch das verdeckte Schielen, die Hete­rophorie. Und die wird von Optikern in "Winkelfehlsichtigkeit" umbenannt, womit der An­schein erweckt wird, dass es sich um eine Fehlsichtigkeit handelt, die sie vermeintlich "legal" mit Prismengläsern korrigieren dürfen. Prismenglä­ser haben aber nicht wie Plus- oder Minus­gläser eine korrigierende Wirkung; sie greifen in das Augenmuskelgleichgewicht ein - und das ist "Therapie" und zwar eine, bei der man unter Umständen mit ganz erheblichen uner­wünschten Ne­benwirkungen rechnen muss.

Der MKH-Polatest - oft der erste Schritt zur späteren Augenoperation

Optiker bieten diesen Test nicht nur bei Lese-/Rechtschreib-Schwächen an, son­dern bei allen möglichen Beschwerden unklaren Ursprungs, wie häufig auftre­tende Kopfschmerzen, Kon­zentrationsmangel, Verspannungen der Halswirbel­säule. Unter diesem Test können die Seh­achsen der Augen voneinander abwei­chen, wodurch oftmals falsche Testergebnisse produziert werden, da die Testbe­dingungen nicht denen des natürlichen beidäugigen Sehens entsprechen. Das wird zwar von den Anwendern der Methode behauptet, ist aber durch wissen­schaftliche Untersuchungen zweifelsfrei widerlegt worden. Hinzu kommt, dass eine Heterophorie kei­neswegs grundsätzlich einer Behandlung bedarf. Im Ge­genteil: Man findet sie bei 70 bis 80% aller Menschen; zu Beschwerden führt sie jedoch nur bei den allerwenigsten.

Das Polatest-Gerät wurde von einem Optiker namens Haase entwickelt. Die nach ihm be­nan­nte Messmethodik heißt MKH. Da die mit ihr zu gewinnenden Ergebnisse allein nicht zuver­lässig sind, wird sie von Augenärzten - wenn über­haupt - nur in Verbindung mit anderen Dia­gnosemethoden angewandt. Bei den auf MKH eingeschworenen Optikern stellt sie das ein­zige Verfahren zur Er­mittlung des Prismenzusatzes dar. Das hat zur Folge, dass die erfor­der­lich scheinende Stärke der Prismen von Test-Situation zu Test-Situation wechseln kann, denn das Messergebnis beruht auf den subjektiven Angaben des Geteste­ten. Wenn Kinder Prob­leme haben, die möglicherweise auf einer fehlerhaften oder nicht entspannten Zusam­men­ar­beit der Augen beruhen, ist es unbedingt erforderlich, die Augen nach Gabe von Trop­fen zu untersuchen, die die inneren Augenmuskeln entspannen und die Naheinstellung (Ak­kommo­dation) vorüber­gehend aufheben. Nur so kann man den Brechungszustand der Augen und damit die Werte einer eventuell notwendigen Brille genau ermitteln. Wenn man bei ei­nem Test gegen diese Regel verstößt und den innigen Zusammenhang zwischen Naheinstel­lung und Einwärtsdrehung der Augen (Konvergenz) vernachlässigt, dann können in der Tat alle möglichen "Stellungsfehler" hineinmanipuliert wer­den. Gerade bei Kindern kann die Höhe des mit dem Polatest gemessenen Pris­menbedarfs von mal zu mal drastisch zunehmen bis zu einem Zustand, bei dem der Prismenzusatz nicht mehr in eine Brille eingeschliffen werden kann. In sol­chen Fällen hilft nur noch eine Schieloperation - eine Augenoperation, die Eltern ihrem Kind ersparen können, wenn sie darauf bestehen, dass jede seiner Brillen vom Optiker exakt nach augenärztlicher Verordnung angefertigt wird.

(siehe auch aktuelles Gerichtsurteil vom 24.3.2004, das die Rechtmäßigkeit der Warnung der Augen­ärzte vor der Prismenbrillenanpassung durch Optiker und Optometristen bestätigt)

Düsseldorf, 24.03.04
" Winkelfehlsichtigkeit " - Gericht bestätigt: Augenärzte dürfen vor Pris­men­brillen vom Optiker warnen

In einem kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichtes Düsseldorf wurde dem Berufs­verband der Augenärzte bestätigt, dass er weiterhin vor Pris­menbrillen warnen darf, die von Optikern angepasst werden.

Zunehmend gehen einige Optiker dazu über, Patienten wegen einer angeblichen "Winkelfehl­sichtigkeit" mit teuren und meist unnötigen Prismenbrillen zu ver­sorgen. Prismenbrillen sind nicht primär zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit ge­dacht, sondern sollen eventuelle Stellungs­fehler der Augen ausgleichen.

Die "Winkelfehlsichtigkeit" ist nach exakten Untersuchungen der wissen­schaftlichen Augenheilkunde keine Diagnose sondern ein Kunstprodukt .

Prismati­sche Bril­lengläser stellen ein hochwirksames Mittel zur Behandlung eines Schielens dar. Da­zu müssen sie jedoch vom fachkundigen Augenarzt an­gepasst werden. Falsch ange­wendet können sie schädlichen Einfluss ausüben.

Es ist bekannt, dass nach Versorgung mit derartigen Brillen durch Optiker ohne vorherige augenärztliche Untersuchung bis zu 30% der so "Be­handelten" sich einer Operation unterzie­hen mussten. Wird nämlich eine gefundene Abwei­chung mit Prismen korrigiert, wird regel­mäßig eine Größenzunahme dieser Ab­weichung beo­bachtet. Damit wird eine Operation oft unvermeidlich. Augenärzte warnen ausdrücklich da­vor, ohne vorherige augenärztliche Untersuchung Pris­menbrillen vom Optiker anpas­sen zu lassen. Bei den erheblichen Kosten einer jeden Brille ist es unbedingt rat­sam, vorher das neut­rale und kompetente Urteil eines Augenarztes einzuho­len.

Gegen eine entsprechende Presse­mitteilung des BVA vom 30.03.01hatte ein Optiker geklagt. Das Landgericht Düssel­dorf (AZ: 34 O 157/03) hat nun­mehr festgestellt, dass derartige War­nungen nicht zu bean­standen sind, diese Warnun­gen damit zu Recht ausgesprochen werden und die Augenärzte ihre Patienten weiter informieren dürfen.

Der 1. Vorsitzende des Berufsverbandes der Augen­ärzte, Dr. Kraffel, begrüßt es, dass nicht nur auf wissenschaftlicher Ebene, son­dern jetzt auch auf dem Rechtsweg die Erkenntnisse und das prak­tische Vorge­hen der Augenärzte bes­tätigt wurden.

BVA-Ansprechpartner Herr Dr. U. Kraffel, 1.Vorsitzender des BVA, Tele­fon: 0177-3238335